Q3 2018 - Die Totalrevision des CO2-Gesetzes

 

Ein Beitrag von

Marc Grüninger M.C.J.
Patrizia Lorenzi 

 

Klimaübereinkommen von Paris

An der Klimaschutzkonferenz von Paris (COP21) im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Dieses Klimaübereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem Jahre 1990 begrenzen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die anthropogenen Treibhausgas-Emissionen ab dem Jahre 2050 weltweit netto auf null reduziert werden.

Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris im Oktober 2017 hat die Schweiz dem Ziel zugestimmt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Als Folge davon wird das geltende CO2-Gesetz für den Zeitraum von 2021 bis 2030 totalrevidiert. Doch nicht nur der Gesetzgeber (Energierecht und natürliche Rohstoffe), sondern auch private Institutionen und Vereine sind aktiv geworden.

 

Gletscher Initiative

So wurde vor dem Hintergrund dieses Klimaübereinkommens eine Volksinitiative mit dem Namen Gletscherschutzinitiative lanciert. Diese Initiative will Artikel 74 der Bundesverfassung, der dem Umweltrecht gewidmet ist, ergänzen. Anliegen der Initianten ist der Ausstieg aus der fossilen Energie per 2050. Somit legen sie im Gegensatz zum Klimaübereinkommen von Paris ein genaues Datum für den Ausstieg fest. Gemäss dem Initiativtext erlässt der Bundesrat spätestens fünf Jahre nach Annahme des Begehrens durch Volk und Stände eine Ausführungsgesetzgebung. Diese legt das Kohlenstoffbudget der Schweiz bis Ende 2050 und einen CO Absenkpfad fest. Um die Einhaltung dieses Budgets sicherzustellen, soll der Bund

 

Klimaübereinkommen von Paris

An der Klimaschutzkonferenz von Paris (COP21) im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Dieses Klimaübereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem Jahre 1990 begrenzen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die anthropogenen Treibhausgas-Emissionen ab dem Jahre 2050 weltweit netto auf null reduziert werden.

Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris im Oktober 2017 hat die Schweiz dem Ziel zugestimmt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Als Folge davon wird das geltende CO-Gesetz für den Zeitraum von 2021 bis 2030 totalrevidiert. Doch nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch private Institutionen und Vereine sind aktiv geworden.

 

Gletscher Initiative

So wurde vor dem Hintergrund dieses Klimaübereinkommens eine Volksinitiative mit dem Namen Gletscherschutzinitiative lanciert. Diese Initiative will Artikel 74 der Bundesverfassung, der dem Umweltrecht gewidmet ist, ergänzen. Anliegen der Initianten ist der Ausstieg aus der fossilen Energie per 2050. Somit legen sie im Gegensatz zum Klimaübereinkommen von Paris ein genaues Datum für den Ausstieg fest. Gemäss dem Initiativtext erlässt der Bundesrat spätestens fünf Jahre nach Annahme des Begehrens durch Volk und Stände eine Ausführungsgesetzgebung. Diese legt das Kohlenstoffbudget der Schweiz bis Ende 2050 und einen CO2 Absenkpfad fest. Um die Einhaltung dieses Budgets sicherzustellen, soll der Bund

 

Klimaübereinkommen von Paris

An der Klimaschutzkonferenz von Paris (COP21) im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Dieses Klimaübereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem Jahre 1990 begrenzen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die anthropogenen Treibhausgas-Emissionen ab dem Jahre 2050 weltweit netto auf null reduziert werden.

Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris im Oktober 2017 hat die Schweiz dem Ziel zugestimmt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Als Folge davon wird das geltende CO-Gesetz für den Zeitraum von 2021 bis 2030 totalrevidiert. Doch nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch private Institutionen und Vereine sind aktiv geworden.

 

Gletscher Initiative

So wurde vor dem Hintergrund dieses Klimaübereinkommens eine Volksinitiative mit dem Namen Gletscherschutzinitiative lanciert. Diese Initiative will Artikel 74 der Bundesverfassung, der dem Umweltrecht gewidmet ist, ergänzen. Anliegen der Initianten ist der Ausstieg aus der fossilen Energie per 2050. Somit legen sie im Gegensatz zum Klimaübereinkommen von Paris ein genaues Datum für den Ausstieg fest. Gemäss dem Initiativtext erlässt der Bundesrat spätestens fünf Jahre nach Annahme des Begehrens durch Volk und Stände eine Ausführungsgesetzgebung. Diese legt das Kohlenstoffbudget der Schweiz bis Ende 2050 und einen CO2 Absenkpfad fest. Um die Einhaltung dieses Budgets sicherzustellen, soll der Bund

 

Klimaübereinkommen von Paris

An der Klimaschutzkonferenz von Paris (COP21) im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Dieses Klimaübereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem Jahre 1990 begrenzen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die anthropogenen Treibhausgas-Emissionen ab dem Jahre 2050 weltweit netto auf null reduziert werden.

Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris im Oktober 2017 hat die Schweiz dem Ziel zugestimmt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Als Folge davon wird das geltende CO2-Gesetz für den Zeitraum von 2021 bis 2030 totalrevidiert. Doch nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch private Institutionen und Vereine sind aktiv geworden.

 

Gletscher Initiative

So wurde vor dem Hintergrund dieses Klimaübereinkommens eine Volksinitiative mit dem Namen Gletscherschutzinitiative lanciert. Diese Initiative will Artikel 74 der Bundesverfassung, der dem Umweltrecht gewidmet ist, ergänzen. Anliegen der Initianten ist der Ausstieg aus der fossilen Energie per 2050. Somit legen sie im Gegensatz zum Klimaübereinkommen von Paris ein genaues Datum für den Ausstieg fest. Gemäss dem Initiativtext erlässt der Bundesrat spätestens fünf Jahre nach Annahme des Begehrens durch Volk und Stände eine Ausführungsgesetzgebung. Diese legt das Kohlenstoffbudget der Schweiz bis Ende 2050 und einen CO2 Absenkpfad fest. Um die Einhaltung dieses Budgets sicherzustellen, soll der Bund die fossilen Kohlenstoffe kontingentieren und/ oder Lenkungsabgaben einführen.

 

Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020

Infolge des Klimaübereinkommens von Paris wird das geltende CO2-Gesetz für den Zeitraum von 2021 bis 2030 totalrevidiert. Eine Vorlage der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 hat der Bundesrat am 1. Dezember 2017 verabschiedet. Im Folgenden werden die Ziele sowie die darin vorgestellten bedeutendsten Massnahmen kurz erläutert.

 

Ziele der Vorlage

Die Vorlage bezweckt den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter voranzutreiben. Volkswirtschaftlich betrachtet, ergeben sich hierbei Wachstumschancen und Anreize für Innovationen. Auch soll durch den Rückgang des fossilen Energieverbrauches die Auslandsabhängigkeit reduziert werden. Damit soll die Stellung der einheimischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.

 

Massnahmen der Vorlage

Die volkswirtschaftlich bedeutendsten Massnahmen zur Zielerreichung sind die CO2-Abgabe auf Brennstoffe, das befristet Gebäudeprogramm sowie die Pflicht für Treibstoffimporteure einen Teil der CO2- Emissionen mit Massnahmen im In- und Ausland zu kompensieren- Im Folgenden werden diese drei Massnahmen näher erläutert. 

 

CO2-Abgabe auf Brennstoffe

Seit dem Jahr 2008 erhebt der Bund eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Diese ist als Lenkungsabgabe konzipiert und verteuert fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. Der maximale Satz, der im geltenden Recht auf 120 CHF beschränkt ist, wird neu auf 210 CHF pro Tonne CO2 gesetzt. Damit wird ein deutliches und langfristiges Preissignal gesetzt. Dieses soll einen Anreiz zum sparsameren Verbrauch und vermehrten Einsatz von CO2-armer Energieträger geben. Der Abgabesatz wird wie bis anhin in Abhängigkeit der Entwicklung der CO2-Emissionen festgelegt. Falls die Emissionen also genügend zurückgehen, kommt der Maximalsatz nicht zum Tragen.

 

Gebäudeprogramm

Gebäude sind für rund einen Drittel der CO-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Das seit 2010 bestehende Gebäudeprogramm soll den Energieverbrauch der Schweizer Gebäudeparks sowie den CO2-Ausstoss erheblich minimieren. Die Finanzierung erfolgt über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen (ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, was höchstens 300 Millionen CHF pro Jahr entsprechen darf) sowie aus kantonalen Fördergeldern.

Diese Teilzweckbindung soll auf Ende 2025 befristet werden. Bis Ende 2025 zugesicherte Förderbeiträge werden in den Folgejahren nach Abschluss der entsprechenden Bauvorhaben ausgerichtet. Nach Auslaufen des Gebäudeprogramms sollen subsidiäre Vorschriften zur Verminderung der Treibhausgasemissionen die bisherige Förderung ablösen. Diese Vorschriften finden dann Anwendung, wenn die CO2-Emissionen nicht genügend zurückgehen. Von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) wird vorgeschlagen bis 2050 die CO2-Emissionen aus Gebäuden auf einen Zielwert unter 20 Prozent der Emissionen im Jahre 1990 zu senken. Dieser Wert rechtfertigt sich mit der Annahme, dass Neu-und Ersatzbauten in Zukunft den Wärmebedarf nur noch geringfügig erhöhen und weitgehend CO2 neutral beheizt werden. Falls diese, von der EnDK geforderte Reduzierung der CO2-Emissionen von mindestens 80 Prozent nicht erreicht wird, sollen ab 2029 landesweit einheitliche CO-Grenzwerte für bestehende Bauten und Neubauten gelten.

 

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