April 2019 - Transfer Pricing im steten Wandel

 

Ein Beitrag des GHR Tax Team

Gerhard Roth
Regina Schlup Guignard

 

Einführung

Unter dem Begriff "Transfer Pricing" werden steuerlich akzeptierte Regeln und Bedingungen zusammengefasst, unter welchen verbundene Gesellschaften Leistungen und Güter untereinander austauschen können. Für internatio­nale Verhältnisse hat die OECD ein eigenes Regelwerk erlassen. Daran orientieren sich auch die schweizerischen Steuerbehörden.

In bloss wenigen Gebieten des Steuerrechts liegen Chance und Risiko derart eng beieinander. Anlass genug, Ihnen in dieser GHR TaxPage einen ersten Zugang zum Thema zu ebnen.

 

Methoden

Das Center for Tax Policy and Administration der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat 2017 die Grundsätze des Transfer Pricing festgelegt. Sie stellt fünf Methoden zur Auswahl:

Cost plus: Die Leistungen werden zu einem Preis er­bracht, welcher den Gestehungskosten (Einkauf, Verar­beitung, etc.) zuzüglich eines Gewinnaufschlags ent­spricht.

Resale minus: Ausgangspunkt ist der Wiederverkaufs­preis (Resale), den der (gruppeninterne) Leistungs­empfänger im freien Markt erzielt. Davon zieht er eine angemessene Marge für sich ab und vergütet den Rest dem gruppeninternen Leistungserbringer.

Comparable uncontrolled price: Bei dieser Me­thode wird für die Bestimmung des Preises zwischen ver­bundenen Unternehmen ein Referenzpreis aus vergleich­baren Transaktionen zwischen nicht verbundenen Unternehmen herangezogen. Allfällige Differenzen müs­sen (und können) erklärbar sein.

Transactional net margin: Die Nettomarge des Lei­stungserbringers und/oder des Leistungsempfängers wird mit den Nettomargen im freien Markt verglichen. Bezüglich der Basis, zu welcher die Nettomarge in Rela­tion gesetzt wird, besteht eine gewisse Freiheit.

Transactional profit split: Bei dieser Methode wer­den die gesamthaft erwirtschafteten Gewinne für ein Pro­dukt oder eine Dienstleistung evaluiert und diese dann auf die beteiligten Gruppengesellschaften aufgeteilt. Orien­tierungspunkt sind wiederum die entsprechenden Kenn­zahlen aus dem freien Markt.

In unserer Praxis treffen wir vor allem die ersten drei Me­thoden an. Viele Kantone favorisieren innerhalb dieser drei Methoden zudem die Cost plus Methode.

 

Dokumentation

Der Dokumentationspflicht kommt im Transfer Pricing eine zentrale Bedeutung zu. Die Dokumentation hat dabei dreistufig zu erfolgen: In einem übergeordneten Master­file werden die Struktur, das Geschäftsmodell und die Finanzen dargelegt. In den Local Files beschreibt die Gruppe die Transaktion im Verhältnis zu den einzelnen Staaten und deren Steuergesetzen. In den Länder­reports schliesslich werden die kontrollierten Umsätze und Gewinne und deren Verteilung offengelegt.

In der Schweiz besteht zurzeit bloss eine Pflicht zur Er­stellung von Länderreports. Die Pflicht zur Erstellung von Masterfiles oder Local Files wurde (vorderhand) nicht übernommen.

 

Politik

Was als steuersystemisches Regelwerk gedacht war, wird zunehmend von der Politik in Beschlag genommen, um Partikularinteressen durchzusetzen und Wählerwünsche zu befriedigen. Jüngstes Beispiel dafür ist die in der EU diskutierte Internetsteuer. Danach soll bei Internetfirmen neu nicht mehr der Gewinn, sondern der Umsatz besteu­ert werden. Dies ist nichts mehr und nichts weniger, als eine weitere Methode zur Zuweisung von Steuersubstrat innerhalb einer Gesellschaftsgruppe. Dass solche Vor­schläge weniger von wissenschaftlicher Kohärenz als viel­mehr von politischem Eifer und permanentem Wahl­kampf getrieben sind, trägt wenig zu deren Qualität bei.

 

Empfehlung

Transfer Pricing Themen stellen sich in beinahe allen Ge­sellschaftsgruppen. Sie bieten eine breite Palette an Mög­lichkeiten, welche durchaus interessant sein können. Die Fallstricke sind jedoch zahlreich und die mit einer Fehl­planung verbunden Kosten hoch. Die technisch unausge­reiften Störfeuer von politischer Seite machen die Sache nicht einfacher.

 

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