April 2019 - Transfer Pricing im steten Wandel
Ein Beitrag des GHR Tax Team
Gerhard Roth
Regina Schlup Guignard
Einführung
Unter dem Begriff "Transfer Pricing" werden steuerlich akzeptierte Regeln und Bedingungen zusammengefasst, unter welchen verbundene Gesellschaften Leistungen und Güter untereinander austauschen können. Für internationale Verhältnisse hat die OECD ein eigenes Regelwerk erlassen. Daran orientieren sich auch die schweizerischen Steuerbehörden.
In bloss wenigen Gebieten des Steuerrechts liegen Chance und Risiko derart eng beieinander. Anlass genug, Ihnen in dieser GHR TaxPage einen ersten Zugang zum Thema zu ebnen.
Methoden
Das Center for Tax Policy and Administration der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat 2017 die Grundsätze des Transfer Pricing festgelegt. Sie stellt fünf Methoden zur Auswahl:
Cost plus: Die Leistungen werden zu einem Preis erbracht, welcher den Gestehungskosten (Einkauf, Verarbeitung, etc.) zuzüglich eines Gewinnaufschlags entspricht.
Resale minus: Ausgangspunkt ist der Wiederverkaufspreis (Resale), den der (gruppeninterne) Leistungsempfänger im freien Markt erzielt. Davon zieht er eine angemessene Marge für sich ab und vergütet den Rest dem gruppeninternen Leistungserbringer.
Comparable uncontrolled price: Bei dieser Methode wird für die Bestimmung des Preises zwischen verbundenen Unternehmen ein Referenzpreis aus vergleichbaren Transaktionen zwischen nicht verbundenen Unternehmen herangezogen. Allfällige Differenzen müssen (und können) erklärbar sein.
Transactional net margin: Die Nettomarge des Leistungserbringers und/oder des Leistungsempfängers wird mit den Nettomargen im freien Markt verglichen. Bezüglich der Basis, zu welcher die Nettomarge in Relation gesetzt wird, besteht eine gewisse Freiheit.
Transactional profit split: Bei dieser Methode werden die gesamthaft erwirtschafteten Gewinne für ein Produkt oder eine Dienstleistung evaluiert und diese dann auf die beteiligten Gruppengesellschaften aufgeteilt. Orientierungspunkt sind wiederum die entsprechenden Kennzahlen aus dem freien Markt.
In unserer Praxis treffen wir vor allem die ersten drei Methoden an. Viele Kantone favorisieren innerhalb dieser drei Methoden zudem die Cost plus Methode.
Dokumentation
Der Dokumentationspflicht kommt im Transfer Pricing eine zentrale Bedeutung zu. Die Dokumentation hat dabei dreistufig zu erfolgen: In einem übergeordneten Masterfile werden die Struktur, das Geschäftsmodell und die Finanzen dargelegt. In den Local Files beschreibt die Gruppe die Transaktion im Verhältnis zu den einzelnen Staaten und deren Steuergesetzen. In den Länderreports schliesslich werden die kontrollierten Umsätze und Gewinne und deren Verteilung offengelegt.
In der Schweiz besteht zurzeit bloss eine Pflicht zur Erstellung von Länderreports. Die Pflicht zur Erstellung von Masterfiles oder Local Files wurde (vorderhand) nicht übernommen.
Politik
Was als steuersystemisches Regelwerk gedacht war, wird zunehmend von der Politik in Beschlag genommen, um Partikularinteressen durchzusetzen und Wählerwünsche zu befriedigen. Jüngstes Beispiel dafür ist die in der EU diskutierte Internetsteuer. Danach soll bei Internetfirmen neu nicht mehr der Gewinn, sondern der Umsatz besteuert werden. Dies ist nichts mehr und nichts weniger, als eine weitere Methode zur Zuweisung von Steuersubstrat innerhalb einer Gesellschaftsgruppe. Dass solche Vorschläge weniger von wissenschaftlicher Kohärenz als vielmehr von politischem Eifer und permanentem Wahlkampf getrieben sind, trägt wenig zu deren Qualität bei.
Empfehlung
Transfer Pricing Themen stellen sich in beinahe allen Gesellschaftsgruppen. Sie bieten eine breite Palette an Möglichkeiten, welche durchaus interessant sein können. Die Fallstricke sind jedoch zahlreich und die mit einer Fehlplanung verbunden Kosten hoch. Die technisch unausgereiften Störfeuer von politischer Seite machen die Sache nicht einfacher.