November 2020 - Womit finanziert sich der Bund eigentlich?

 

Ein Beitrag von

Gerhard Roth

 

Einleitung

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, muss sich der Staat die dafür notwendigen finanziellen Mittel beschaf­fen. Im Jahre 2019 waren die CHF 74.474 Mia.. Es stellt sich die Frage: Woher kommen diese Mittel? Der Staat erhebt insbesondere Abgaben in der Form von Steu­ern oder Kausalabgaben ("ordentliche Einnahmen"). Zu­dem finanziert er sich aus weiteren Quellen, wie etwa aus Gewinnen seiner öffentlichen Unternehmungen oder Er­trägen aus dem Finanzvermögen ("ausserordentliche Ein­nahmen"). In Zeiten, in welchen die Mittel knapp wer­den, ist es interessant zu sehen, woher der Staat sein Einkommen generiert.

 

Und so sieht die Zusammensetzung aus

Der Bund darf aufgrund des Prinzips der Einzelermächti­gung Steuern nur dort erheben, wo er durch die Bundes­verfassung dazu ermächtigt wird. Dies ist geschehen für die direkte Bundessteuer (Art. 128 BV), die Mehrwert­steuer (Art. 130 BV), die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben (Art. 132 BV), Zölle (Art. 133 BV) und besondere Verbrauchssteuern auf Tabak und Tabakwa­ren, gebrannten Wassern, Bier, Automobilien sowie Erd­gas, Erd- und anderen Mineralölen (Art. 131 BV). Ver­mögens-, Erbschafts-, Schenkungs- oder Grundstück­gewinnsteuern darf er nicht erheben. Diese sind den Kan­tonen vorbehalten.

Die Mehrwertsteuer (MWSt) machte im Jahr 2019 30 % der ordentlichen Einnahmen oder CHF 22.5 Mia. aus. Damit ist sie zusammen mit der direkten Bundes­steuer, welche 31 % oder CHF 23.3 Mia. zum Bundes­haushalt beisteuern, die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Bei der Einkommen- und Gewinnsteuer entfallen ca. je die Hälfte auf die natürlichen und auf die juristischen Personen.

Der Anteil der Verrechnungssteuer (VSt) an den or­dentlichen Einnahmen betrug 2019 11 %. Besteuert wer­den Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. Dieser hohe Anteil an VSt erstaunt, ist sie doch primär eine Si­cherungssteuer, welche bei ordentlicher Deklaration des Einkommens vollständig oder teilweise zurückgefordert werden kann. 2019 wurden von den CHF 38.7 Mia. an erhobenen VSt bloss CHF 28.9 Mia. zurückgefordert. Die Differenz von ca. CHF 9 Mia. verblieben aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen beim Bund oder gin­gen schlicht vergessen.

11% kamen von den Verbrauchssteuern wie zum Bei­spiel der Tabak- oder der Mineralölsteuer. Davon sind ca. ¾ zweckgebunden, was bedeutet, dass deren Ver­wendungszweck vom Gesetz vorgegeben ist. Die Erträge der Tabaksteuer werden verwendet, um den Bundesbei­trag an die AHV mitzufinanzieren.

Die Stempelabgaben trugen knapp 3 % oder CHF 2.1 Mia zu den ordentlichen Einnahmen bei. Davon stammt mehr als die Hälfte aus der Umsatzabgabe auf Börsentransaktionen.

Der Rest fällt auf die übrigen Fiskaleinnahmen wie zum Beispiel die Schwerverkehrsabgabe oder die CO2 Abgabe.

 

 

Fazit

Die Corona-bedingten Kosten der ersten Welle betragen knapp CHF 30 Mia.. Davon entfallen CHF 17 Mia. auf die grundsätzlich rückzahlbaren COVID-19 Kredite. Ein vielleicht nicht mehr ganz so hoher Betrag an Staatshilfen dürfte durch die zweite Welle der Pandemie nun nocheinmal dazukommen. Gleichzeitig ist die Wirt­schaftsleistung gesunken. Schätzungen gehen von 20%-30% aus. Dies wird sich auf die Steuereinnahmen auswir­ken. Wer wenig verdient, zahlt weniger Einkommen- und Gewinnsteuern (Direkte Bundessteuer). Zudem werden die Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund des sin­kenden Konsums zurückgehen. Sämtliche Prognosen ge­hen ab 2021 von einer negativen Staatsrechnung aus und das für mehrere Jahre.

Wenn wir auch in Zukunft lieber in Forschung und Bil­dung, anstatt in Schuldzinsen investieren wollen, gilt es nun, die Ärmel hochzukrempeln.

 

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