August 2023 - L-QIF – Ein innovativer Schweizer Anlagefonds?
Ein Beitrag von
Einführung
Der L-QIF ist eine neue Fondskategorie, welche voraussichtlich im 3. Quartal 2023 lanciert werden soll. Doch was ist der L-QIF und was ist steuerlich zu beachten?
"Limited Qualified Investor Fund"- was ist das?
Der L-QIF ist eine neue Art eines unregulierten Schweizer Anlagefonds, der mit der Änderung des Kollektivanlagegesetzes ("KAG") eingeführt werden soll.
Der L-QIF wird ausschließlich qualifizierten Anlegern offenstehen. Die Lancierung der neuen Fondsstruktur beinhaltet allerdings nicht die Einführung einer neuen Rechtsform. Denn der L-QIF soll in Form eines vertraglichen Anlagefonds oder einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital ("SICAV") organisiert sein.
Wie jeder andere vertragliche Anlagefonds soll auch der L-QIF verwaltet werden. Dafür kommen nur bewilligte Verwalter von Kollektivvermögen oder ausländische Vermögensverwalter infrage, wenn diese in ihrem Sitzstaat einer Regulierung und Aufsicht unterstehen. Übernimmt der Verwalter des L-QIFs die Erfüllung der im Geldwäschereigesetz ("GwG") statuierten Pflichten, so unterliegt der L-QIF selbst nicht dem GwG.
Eine Bewilligung oder Genehmigung des Fonds durch die FINMA wird nicht benötigt, wodurch der L-QIF viel schneller und kostengünstiger an den Markt gebracht werden kann.
Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder Beschränkungen hinsichtlich der möglichen Anlagen noch der Risikodiversifikation und bietet den Finanzmarktteilnehmern damit maximale Freiheit. Erlaubte Investitionen bei einem L-QIF sind traditionelle Anlageklassen wie Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Immobilien und Rohstoff sowie kryptobasierte Anlagen. Weiter soll es möglich sein, den L-QIF zu einem späteren Zeitpunkt in einen regulierten Fonds umzuwandeln.
Für wen eignet sich diese Art der Anlage?
Aufgrund des beschleunigten Lancierungsprozesses eignet sich ein L-QIF für jegliche Art von Anlagen mit Bezug zur Schweiz. Insbesondere die Möglichkeit, den L-QIF später in eine regulierte kollektive Kapitalanlage umzuwandeln, macht ihn zum idealen Instrument für einen "Probelauf". Sobald sich der L-QIF bewährt hat, kann er bei Bedarf in eine vollständig regulierte kollektive Kapitalanlage umgewandelt werden.
Was ist steuerlich zu beachten?
Ein L-QIF wird steuerlich den übrigen schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen gleichgestellt. Er ist somit steuerlich transparent. Das bedeutet, dass der Fonds selbst keiner Besteuerung unterliegt, sondern Erträge und Vermögen den Anlegern anteilsmässig zugerechnet werden.
Damit fällt die Verrechnungssteuer direkt auf den Leistungen (z.B. Dividenden) der Beteiligungsgesellschaften an den Fonds an. Den Anlegern in der Schweiz wird die Verrechnungssteuer rückerstattet, wenn sie Kapital und Ertrag in der Steuerklärung deklarieren.
Fazit
Die Einführung des L-QIF stellt vor allem aufgrund der verkürzten Time-to-Market für neue Anlageideen und wegen seiner hohen Flexibilität eine gute Alternative dar. Hinsichtlich der Verrechnungssteuer besteht aber Nachbesserungsbedarf. Der L-QIF ist zwar ein innovativer Schritt, eine Revolution der Schweizer Fondslandschaft dürfte aber nicht zu erwarten sein.