November 2023 - automatischer Informationsaustausch über virtuelle Vermögenswerte?

 

Ein Beitrag von

Gerhard Roth 
Jil Suter

 

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Einführung

Längst vorbei sind die Zeiten, in denen die Steuerverwaltung über Ihre ausländischen Bankkonten nicht Bescheid wusste. Doch gilt das auch für virtuelle Vermögenswerte wie z.B. Kryptowährungen?


Automatischer Informationsaustausch ("AIA")

Mit dem AIA über Finanzkonten haben die Schweiz und über 100 weitere Staaten untereinander einen globalen Standard vereinbart, mit welchem die Steuertransparenz erhöht werden soll. Konkret sollen gegenseitig Informationen über Finanzkonten ausgetauscht werden. Ziel ist die grenzüberschreitende Meldung von vorhan­denen Vermögenswerten und somit die Vermeidung von Steuerhinterziehung.

Betroffen sind steuerpflichtige Personen, welche in einem Partnerstaat ein Konto haben. Die Bank in diesem Land meldet der inländischen Behörde die Finanzkontendaten. Die Behörde leitet diese Informationen automatisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung ("ESTV") weiter. Die Schweizer Behörden können anschliessend die ausländischen Finanzkontendaten prüfen. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, wenn eine ausländische Person ein Konto in der Schweiz hat: Hier erfolgt die Meldung an die ausländischen Behörden.

Ausgetauscht werden Kontonummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten sowie Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen.


Virtuelle Vermögenswerte

Neben den herkömmlichen Vermögenswerten bestehen seit geraumer Zeit jedoch auch virtuelle Vermögenswerte wie bspw. Kryptowährungen (Informationen zur Besteuerung von Kryptowährung entnehmen Sie unserer GHR TaxPage 02-2022).

Kryptowährungen werden häufig ausserhalb des etablierten Finanzsystems gehandelt, weshalb kein voller Einblick über die Transaktionen oder den Standort der virtuellen Währung besteht. Nur vereinzelt bieten Banken ihren Kunden die Möglichkeit, direkt in virtuelle Währungen zu investieren. Dennoch findet derzeit keine Integration der virtuellen Vermögenswerte in den bestehenden Finanzmarkt statt. Die OECD fordert deshalb einen AIA für virtuelle Vermögenswerte: den Crypto Asset Reporting Framework ("CARF").


Notwendigkeit des CARF?

Ziel des CARF ist das System des AIA für virtuelle Vermögenswerte zu übernehmen, sodass auch eine Meldung durch Krypto-Asset Dienstleister erfolgt. Der CARF würde unabhängig vom AIA bestehen und einen ähnlichen Inhalt aufweisen. Doch ist das notwendig? Kritische Stimmen befürworten zwar den Informationsaustausch über virtuelle Vermögenswerte, wenden jedoch ein, dass diese bereits heute durch die Banken mitgeteilt werden (sofern sie in einem Depot auftauchen). Ein komplett neues, kostenintensives System sei deshalb nicht notwendig und zweckmässig. Vielmehr wird gefordert, das bestehende System des AIA auf virtuelle Vermögenswerte auszuweiten.


Fazit

Die Steuerbehörden sind durch den AIA über ihre Vermögenswerte im Ausland informiert. Das gilt teilweise auch für virtuelle Vermögenswerte. Der Trend hin zu voller Transparenz wird sich fortsetzen. Die jüngsten Signale der US-amerikanischen Finanzmarktaufsicht dazu sind eindeutig.