Januar 2024 - Neuerungen im Steuerjahr 2024

 

Ein Beitrag von

Jil Suter

 

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Einführung

Alle Jahre wieder: Wir freuen uns, Sie über die wichtigsten Neuerungen aus der Steuerwelt für das Jahr 2024 und die laufenden Gesetzgebungsprojekte in dieser GHR TaxPage zu informieren.


Neuerung GHR TaxPages

Die GHR TaxPage Videos sind da! Ab diesem Jahr können Sie steuerrechtliche Themen in einem weiteren Format geniessen. Die monatlichen Themen, welche es weiterhin auch als TaxPage zu lesen gibt, stehen Ihnen nun auch im Videoformat zur Verfügung. Auf Ihre Rückmeldung zum neuen Format freuen wir uns sehr.


Reform AHV 21

Die Reform AHV 21 trat per Anfang Jahr in Kraft und soll die Finanzierung der AHV bis 2030 sichern. Dafür wird einerseits das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils 3 Monate pro Jahr erhöht. Davon betroffen sind ab dem 1. Januar 2025 Frauen mit Jahrgang 1961 (Referenzalter: 64 Jahre + 3 Monate).

Andererseits gelten ab 2024 neu die folgenden Mehrwertsteuersätze: der Normalsatz beträgt 8,1% (bisher 7,7%), der Sondersatz für Beherbergungen 3,8% (bisher 3,7%) und der reduzierte Satz steigt auf 2,6% (bisher 2,5%).


Quellensteuer für italienische Grenzgänger

Zwischen der Schweiz und Italien trat Mitte 2023 ein neues Grenzgängerabkommen in Kraft. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2024 anwendbar.

Bis anhin wurden italienische Grenzgänger mit Arbeitgebern in der Schweiz ausschliesslich in der Schweiz besteuert, wobei der Arbeitgeberkanton 40% der Einnahmen an die jeweilige italienische Wohnsitzgemeinde weiterleitete. Neu erhebt die Schweiz 80% der Quellensteuer auf dem Einkommen der neuen Grenzgänger. Zudem werden diese neuen Grenzgänger in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung mittels Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt wird. Als neue Grenzgänger gelten Arbeitnehmer, die ab dem 17. Juli 2023 in der Schweiz unselbstständig erwerbstätig sind und Wohnsitz in Italien haben. Für die bisherigen Grenzgänger wurde eine Übergangsregelung geschaffen.


Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Noch etwas weiter vorausschauend: Mit dem Erlass des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses werden per 1. Januar 2025 in diversen Gesetzen Anpassungen vorgenommen.

So werden bspw. kantonale Steuerbehörden verpflichtet, nach Ablauf der Frist das Nicht-Einreichen der Jahresrechnung an die kantonalen Handelsregisterämter zu melden. Durch einen Informationsaustausch können die Behörden feststellen, ob das säumige Unternehmen einen allfälligen Verzicht auf eine eingeschränkte Revision erneuert haben. Erfolgt keine Erneuerung des Verzichts und wird keine Revisionsstelle ernannt, wird die Angelegenheit dem Gericht überwiesen

 

Anpassung Steuertarife und Abzüg

Aufgrund der kalten Progression passte das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024 an. Für Ihre Steuererklärung 2024 sind demnach folgende Eckzahlen relevant:

Steuerbares Einkommen von Ehepaaren

 

Bisher

Neu

Mindestsatz ab:

CHF 28'800

CHF 29'300

Höchstsatz ab:

CHF 912'600

CHF 928'700

Abzüge pro Steuerperiode

Bisher

Neu

Kinderabzug pro minderjähriges Kind bzw. Kind in Ausbildung

CHF 

6'600

CHF

6'700

Unterstützungsabzug pro unterstützungs-bedürftige Person

CHF

6'600

CHF

6'700

 

Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr!