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Nein zum revidierten CO2-Gesetz – Wie geht es weiter?

01.07.2021 News

 

Ein Beitrag von 

Marc Grüninger 
Patrizia Lorenzi
Désirée Hofmann 

 

Einleitung

Mit der Ratifikation des Klimaschutzübereinkommens von Paris im Oktober 2017 hatte sich die Schweiz verpflichtet, die in diesem Übereikommen statuierten Klimaschutzziele zu verfolgen. Konkret soll die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Zu diesem Zweck hätte das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) totalrevidiert und ein neues Reduktionsziel bis 2030 verankert werden sollen.

Für weitere Ausführungen sei auf den GHR Energy Law Quarterly von September 2018 "Die Totalrevision des CO2-Gesetzes" verwiesen.

Nun hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Revision des CO2-Gesetzes mit der Abstimmung vom 13. Juni 2021 verworfen

 

Konsequenzen der Ablehnung

Unter dem geltenden CO2-Gesetz hat die Schweiz ein Reduktionsziel bis Ende 2021. Wichtige Massnahmen laufen somit Ende dieses Jahres aus: So können sich Schweizer Unternehmen ab 2022 nicht länger von der CO2-Abgabe befreien lassen. Weiter sind Treibstoff-Importeure nicht mehr verpflichtet, in Klimaschutzprojekte zu investieren.

Mit dem Nein zum revidierten CO2-Gesetz entfällt somit das messbare Reduktionsziel, sodass die Schweiz über 2021 hinaus kein nationales Klimaziel mehr hat.

Das einleitend erwähnte internationale Klimaziel von 50 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990, zu dem sich die Schweiz verpflichtet hat, bleibt hingegen bestehen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und wie dieses Klimaziel erreicht bzw. die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten werden können.

 

Wie geht es weiter?

Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N) will mit einer parlamentarischen Initiative das geltende CO2-Gesetz dahingehend anpassen, dass befristete bisherige Regelungen nahtlos weitergeführt und bis Ende 2024 verlängert werden können. Die Urek-N hat eine entsprechende Motion verabschiedet.

Als nächster Schritt wird die ständerätliche Kommission über die Initiative befinden. Stimmt sie dem Vorhaben zu, kann die Urek-N eine Vorlage ausarbeiten.

In Anbetracht der Ende 2021 auslaufenden Reduktionsziele soll spätestens in der Wintersession eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet werden.

Überdies sollen mit der laufenden Gletscher-Initiative die Ziele des Pariser Übereinkommens in der Bundesverfassung verankert werden

 

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