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Versorgungssicherheit – Ausbau Wasserkraft

06.01.2022 Publikationen

 

Ein Beitrag von 

Marc Grüninger 
Patrizia Lorenzi

 

Einleitung

Zentrales Thema des Forums der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) von Anfang November 2021 war erneut die Versorgungssicherheit der Schweiz mit elektrischer Energie.

Die Stromerzeugung im Winter ist bekanntlich mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Zum einen sind die erneuerbaren Energien nicht konstant und die Abhängigkeit von Importen birgt Risiken. Zum anderen ist die Integration in den europäischen Strommarkt nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen nicht absehbar. Darüber hinaus stellen der Ausstieg aus der heimischen Kernenergieproduktion und der ungewisse Zeitpunkt dafür zusätzliche Herausforderungen dar. Hinzu kommt, dass der Ausbau der Stromproduktion in der Schweizer Energiewirtschaft, insbesondere der Anlagen für erneuerbare Energien, hauptsächlich im Ausland stattgefunden hat.

Dennoch soll das Anfang Dezember 2021 von der Schweiz und den sogenannten Penta-Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Österreich unterzeichnete Memorandum of Understanding (MoU) den Weg für eine weitere Zusammenarbeit bei der Krisenvorsorge im Strombereich ebnen. Das MoU "on risk pre-paredness in the electricity sector" soll unter anderem die Entwicklung solidarischer Massnahmen erleichtern, die im Krisenfall regional zum Einsatz kommen könnten. Unter einer regionalen Krise wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass mindestens zwei der Penta-Länder von einer Stromknappheit betroffen sind. Die konkrete Zusammenarbeit der Penta-Länder in dieser Hinsicht muss jedoch erst noch ausgehandelt werden. Ausserdem bietet auch diese Zusammenarbeit keine Lösung, um Stromengpässe von vornherein zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Auch auf nationaler Ebene sind Verhandlungen im Gange. So hat der Runde Tisch für Wasserkraft Mitte Dezember 2021 eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

 

Runder Tisch Wasserkraft

Auf Einladung des Bundesrates fand am 13. Dezember 2021 der letzte von drei Runden Tischen zur Wasserkraft statt. Die Teilnehmenden setzten sich aus Vertretern der Kantone, der Energiewirtschaft, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Wasserwirtschaft, der Fischerei usw. zusammen. Sie verabschiedeten eine Erklärung, in der 15 Wasserkraftspeicherprojekte definiert werden, die energetisch am vielversprechendsten sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft realisiert werden können. Ihre Realisierung würde bis zum Jahr 2040 eine zusätzliche steuerbare Winterproduktion in Höhe von etwa 2 TWh ermöglichen.

Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden 15 Projekte: Chummensee, Gorner'9, Gougra, Griesssee, Lac d'Emosson, Lac des Toules, Mattmarksee, Oberaletsch klein (alle im Kanton Wallis), Curnera-Nalps, Lai da Marmorera (Kanton Graubünden), Grimselsee, Oberaarsee, Trift (Kanton Bern), Lago deI Sambuco (Kanton Tessin) und Reusskaskade (Kanton Uri). Da es sich bei der Erklärung und den darin ausgewählten Projekten nur um Richtwerte handelt, sollen damit keine Bewilligungsverfahren präjudiziert oder Rechtsmittel eingeschränkt werden. Ob die ausgewählten Projekte jemals realisiert werden, ist ungewiss.

 

Fördermittel für Wasserkraft

Für Grosswasserkraftwerke hat das Bundesamt für Energie (BFE) aus den eingegangenen Gesuchen drei Projekte ausgewählt und im Jahr 2021 Investitionsbeiträge von insgesamt 45,4 Millionen Franken zugesprochen. Offenbar sind die verfügbaren Mittel aber noch nicht ausgeschöpft.

Die Subventionierung der Marktprämie für Schweizer Grosswasserkraftwerke wurde bis Ende 2030 verlängert (siehe ELQ 3/2021). Die Marktprämie ist für den produzierten Strom bestimmt, den die Grosswasserkraftwerke am Markt unter den Gestehungskosten verkaufen mussten. Gemäss BFE werden die Marktprämien 2021 (für das Steuerjahr 2020) in der Höhe von rund 155 Millionen Franken an 30 Empfänger ausbezahlt. Damit sind die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr voll ausgeschöpft worden. Im Jahr 2020 wurden für das Geschäftsjahr 2019 rund 84 Millionen Franken an 23 Bezüger ausbezahlt.

 

Engpass: weitere Massnahmen

Da bereits mittelfristig Engpässe zu befürchten sind und die aus Sicht der Versorgungssicherheit notwendigen Wasserkraftprojekte bis dahin kaum realisiert sein werden, ist im Sinne des Vorsichtsprinzips Handlungsbedarf angezeigt. Am erwähnten ElCom-Forum 2021 wurde angekündigt, dass die ElCom ein Konzept für Gasspitzenlastkraftwerke ausarbeiten und dem Bundesrat vorlegen wird (damals: Ende November 2021). Dabei geht es offenbar auch darum, mögliche Standorte für solche Gaskraftwerke, die bereitzustellende Leistung sowie die möglichen Technologien und Brennstoffe zu klären. Auch stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für den Betrieb übernehmen soll. Als Engpasslösung sollte ein Gaskraftwerk grundsätzlich nur als Reserve eingesetzt werden und nicht im Dauerbetrieb sein

Wir wünschen Ihnen trotz unsicherer Versorgungsprognosen gute Aussichten mit viel Licht für das neue Jahr 2022!

 

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