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Publikation des Artikels

26.04.2022 News

 

Unsere Mitarbeiterin Michelle Claudia Wolf hat während ihrer Masterarbeit den Artikel "Das Einlagerückgewährsverbot bei Interzessionen im Konzern" verfasst, bei welchem es sich um einen teilweise angepassten Auszug ihrer Masterarbeit handelt. Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass der Artikel im Jusletter publiziert wurde und gratulieren Michelle Claudia Wolf zur Veröffentlichung!

Kurzzusammenfassung: In der Praxis erfolgt die Konzernfinanzierung oft durch externe Fremdkapitalfinanzierungen. Die einzelnen Konzerngesellschaften sind als eigenständige Rechtssubjekte jedoch rechtlich unabhängig voneinander. Das führt dazu, dass die Finanzierung über die einzelnen Gesellschaften im Konzern vorgenommen wird. Michelle Claudia Wolf befasst sich mit den damit verbundenen Risiken und erörtert im Speziellen das Verbot der Einlagerückgewähr bei Interzessionen im Konzern.

GHR Rechtsanwälte AG berät Kreditgeber und Kreditnehmer in den Bereichen Fremdkapitalfinanzierung, Sicherungsgeschäften, Ausgabe von Wertpapieren, Emissionen und ähnlichen Produkten, syndizierte, strukturierte und besicherte Kreditgeschäfte sowie in den Bereichen OTC und Private Equity Transaktionen. Gerne stehen wir Ihnen bei Bedarf mit unserer Expertise zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Durchlesen des Artikels.

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