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GHR im BILANZ-Interview: Rechtliche Fragen zur Industrie 4.0

26.06.2020 News

 

Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Big Data, Internet of Things - dies sind nur einige Schlagworte, die fallen, wenn wir von der Industrie 4.0 sprechen. Wir verstehen die Industrie 4.0 als Chance. Doch jede Chance birgt auch (rechtliche) Risiken, die berücksichtigt werden müssen. Dieser Beitrag beleuchtet einige dieser Risiken.
 

Industrie 4.0 und der Umgang mit Daten

Personendaten sind Daten, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Einzelperson erlauben. Datenschutzgesetze gelten für Personendaten, nicht jedoch für Sachdaten. In der Praxis führt der sehr weite Begriff von Personendaten aber regelmässig zu Abgrenzungsschwierigkeiten - gerade auch in der digitalisierten und automatisierten Industrie.

Selbst für Daten, welche nicht als Personendaten qualifizieren, drängt sich die Schaffung von Datenverarbeitungsprozessen auf, damit die Industrie 4.0 rechtlich effizient funktioniert und klar ist, wer Anspruch auf welches Ergebnis hat.
 

Knowhow und Transparenz als Lösung

Was sind Maschinendaten, was ist automatisierte Datengewinnung? Wem gehören die so erhobenen Daten, wer darf wann, wie und weshalb auf sie zugreifen, sie nutzen, verwerten, weiterentwickeln, verkaufen? Ist die Konfiguration des Prozesses oder der Maschine in Übereinstimmung z.B. mit abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen? Und wer haftet, wenn ein automatisierter Prozess Schäden verursacht, durch Softwarefehler, Anwenderfehler, falsch definierte oder fehlende Prozesse?

Daten werden im Zuge der Digitalisierung immer wertvoller und schaffen vermehrt auseinanderdriftende Interessen, welche grosses Spannungs- und Schadenspotential bergen. Je ungeregelter ein Vorgang in der digitalen Industrie ist, desto grösser, schmerzhafter und teurer werden diese Spannungsfelder. Ein Unternehmen sollte sich deshalb zwingend mit diesen Fragen, den eigenen Prozessen und mit den eigenen Interessen und den Interessen gegenüber Zulieferern und Kunden auseinandersetzen und dies regeln. Dies ermöglicht nicht nur Transparenz in der Kommunikation, sondern erlaubt es dann auch, die Verträge, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Prozessabläufe und internen Weisungen zum Umgang mit Digitalisierungsthemen richtig, effizient und zielführend zu gestalten und anzupassen. Die Notwendigkeit dieses unternehmerischen Handelns und der Bedarf einer zügigen Umsetzung zur Vermeidung von potentiellem Schaden wurde durch die COVID-Krise noch akzentuiert.

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