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Ersatzabgabe auf Elektro-Fahrzeugen

22.11.2022 Transaktionen

 

Ein Beitrag von

Gerhard Roth 
Jil Suter

 

Einführung

Elektro-Fahrzeuge sind im Trend, nicht-fossile Antriebe die Zukunft. Da diese Fahrzeuge weder Benzin noch Diesel benötigen, entfallen dem Bund signifikante Ein­nahmen aus der Mineralölsteuer. Entsprechend fehlen die Mittel für den Unterhalt der Strasseninfrastruktur, wel­che auch durch die nicht-fossil betriebenen Fahrzeuge be­nützt wird. Aus diesem Grund prüft der Bundesrat die Einführung einer Ersatzabgabe auf Elektro-Fahrzeugen.

 

Aktuelle Finanzierung der Strasseninfrastruktur

Die jährlichen Kosten der Strasseninfrastruktur in der Schweiz betragen rund CHF 8.5 Mia. Finanziert werden diese vor allem durch die Erhebung einer Mineralölsteuer und die kantonalen Motorfahrzeugsteuern. 

 

(Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, 04.02.2022)

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchersteuer auf Erdöl, Mineralöl, Erdgas (und den daraus gewonnenen Produk­ten) sowie auf Treibstoffen.

 


Einnahmeausfälle

Elektro-Fahrzeughalter bezahlen systemlogisch keine Mi­neralölsteuer. Damit geht mit steigendem Anteil an Elektrofahrzeugen am Gesamtfahrzeugmarkt eine Schere auf zwischen den Strasseninfrastrukturkosten einerseits und den zu deren Deckung vorgesehenen Einnahmen an­dererseits.

Das Bundesamt für Energie (BFE) geht davon aus, dass der Anteil der Elektro-Fahrzeuge bis im Jahr 2040 von derzeit 1.8 % auf rund 57 % ansteigen wird. Die Einnahmen aus den Mineralölsteuern würden entsprechend um bis zu 50 % sinken, was einem Defizit bei den Strasseninfra­strukturkosten von über CHF 2 Mia. entspräche. Damit ist klar, dass das System der Finanzierung der Strasseninfrastruktur neu gedacht werden muss. 

 

Künftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur

Am 29. Juni 2022 gab der Bundesrat via Pressemitteilung bekannt, wie er die Strasseninfrastruktur inskünftig finan­zieren will. Neben der weiterlaufenden Besteuerung fos­siler Treibstoffe soll neu eine Ersatzabgabe auf Elektro-Fahrzeugen erhoben werden.

Über die konkrete Ausgestaltung der Ersatzabgabe wurde indes nur wenig bekannt gegeben:

  • alle Fahrzeuge, deren Antrieb nicht der Mineralöl­steuer unterliegen, sollen von der Ersatzabgabe er­fasst werden;
  • die Ersatzabgabe soll sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und der Fahrzeugkategorie zusammensetzen ("pay as you use"Prinzip);
  • die generierten Einnahmen sollen zu rund 60 % in die Strasseninfrastruktur und zu rund 40 % in die all­gemeine Bundeskasse fliessen.

 

Ausblick

Dass sich die Ersatzabgabe nicht auf Elektro-Fahrzeuge beschränkt, ist richtig und wichtig. Der technologische Wettlauf um den Antrieb der Zukunft ist noch nicht ent­schieden.

Die Berücksichtigung der Fahrzeugkategorie (Gewicht/ PS) erscheint indes problematisch. So wird ein starkes Elektro-Fahrzeug, welches mit selbst erzeugtem Solar­strom betrieben wird, gegenüber dem schwach motori­sierten Fahrzeug, welches den Strom aus dem öffentli­chen Netz bezieht, benachteiligt. Diese Fehlanreize müs­sen ausgemerzt werden. Dass auch elektrisch und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge ihren Beitrag an die Strasseninfrastruktur leisten müssen, ist indes unbestrit­ten.

 

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