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Jahreswechsel - Einkäufe nicht vergessen

15.12.2022 Publikationen

 

Und schon wieder ist es so weit – das (Steuer-)Jahr 2022 geht zu Ende. Zeit für das GHR TaxTeam, sich bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Treue und wertvol­len Inputs im letzten Jahr zu bedanken! Ihr Interesse mo­tiviert uns, auch im nächsten und 17. Jahr der GHR TaxPage einen kurzen, monatlichen Beitrag aus der Welt der Steuern zu veröffentlichen. Ganz getreu unserem Motto "Was man nicht auf einer Seite zusammenfassen kann, hat man nicht verstanden".

Der Jahreswechsel bringt überdies frischen Wind in die Steuerwelt. Neu können junge Familien von höheren Abzügen für Drittbetreuungskosten profitieren, während sich ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine über eine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht bis zu einem Umsatz von CHF 250'000 freuen dürfen. Auch die viel diskutierte Aktienrechtsrevision führt zu diversen Anpassungen im Steuerrecht. Sie sehen es – auch 2023 wird ein spannendes Steuerjahr. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wie jedes Jahr möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeiten zum steuerlich abzugsfähigen Einkauf in die Vorsorge hinweisen. Für Erwerbstätige mit einer 2. Säule beträgt der maximale Einkauf in die Säule 3a CHF 6'883.00, für Erwerbstätige ohne 2. Säule CHF 34'416.00 (begrenzt auf 20% des Nettoerwerbsein­kommens).

Das GHR TaxTeam wünscht Ihnen und Ihren Liebsten Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein glückliches, erfolgreiches, gesundes und friedliches 2023.

 

Wir sagen Danke!

 

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