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Publikation des Artikels

16.02.2023 News

 

Unsere Mitarbeiterin Jil Suter hat den Artikel "Überfällige Erbrechtsrevisionen – was gilt ab 01.01.2023?" verfasst. Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass der Artikel im Newsletter "Steuer- und Finanzratgeber für Unternehmen " publiziert wurde und gratulieren Jil Suter zur Veröffentlichung!

Kurzzusammenfassung:

Per 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Zentral dabei ist vor allem die Anpassung der Pflichtteile. Diese Änderungen haben Einfluss auf die Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen: Die Reduktion der Pflichtteile erhöht die frei verfügbare Quote und Unternehmensnachfolger können in diesem Rahmen begünstigt werden. Im Artikel von Jil Suter erfahren Sie, welche Änderungen seit Januar 2023 gelten und was die Neuerungen für die Unternehmensnachfolge konkret bedeuten.

GHR Rechtsanwälte AG berät Unternehmer in ihrem Nachfolgeprozess. Gerne stehen wir Ihnen bei Bedarf mit unserer Expertise zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Durchlesen des Artikels.

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