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L-QIF – Ein innovativer Schweizer Anlagefonds?

17.08.2023 Publikationen

 

Ein Beitrag von

Gerhard Roth 
Jil Suter

 

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Einführung

Der L-QIF ist eine neue Fondskategorie, welche voraus­sichtlich im 3. Quartal 2023 lanciert werden soll. Doch was ist der L-QIF und was ist steuerlich zu beachten?


"Limited Qualified Investor Fund"- was ist das?

Der L-QIF ist eine neue Art eines unregulierten Schwei­zer Anlagefonds, der mit der Änderung des Kollektivan­lagegesetzes ("KAG") eingeführt werden soll.

Der L-QIF wird ausschließlich qualifizierten Anlegern of­fenstehen. Die Lancierung der neuen Fondsstruktur bein­haltet allerdings nicht die Einführung einer neuen Rechts­form. Denn der L-QIF soll in Form eines vertraglichen Anlagefonds oder einer Investmentgesellschaft mit vari­ablem Kapital ("SICAV") organisiert sein.

Wie jeder andere vertragliche Anlagefonds soll auch der L-QIF verwaltet werden. Dafür kommen nur bewilligte Verwalter von Kollektivvermögen oder ausländische Ver­mögensverwalter infrage, wenn diese in ihrem Sitzstaat einer Regulierung und Aufsicht unterstehen. Übernimmt der Verwalter des L-QIFs die Erfüllung der im Geldwä­schereigesetz ("GwG") statuierten Pflichten, so unter­liegt der L-QIF selbst nicht dem GwG.

Eine Bewilligung oder Genehmigung des Fonds durch die FINMA wird nicht benötigt, wodurch der L-QIF viel schneller und kostengünstiger an den Markt gebracht werden kann.

Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder Beschrän­kungen hinsichtlich der möglichen Anlagen noch der Ri­sikodiversifikation und bietet den Finanzmarktteilneh­mern damit maximale Freiheit. Erlaubte Investitionen bei einem L-QIF sind traditionelle Anlageklassen wie Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Immobilien und Rohstoff sowie kryptobasierte Anlagen. Weiter soll es möglich sein, den L-QIF zu einem späteren Zeitpunkt in einen regulierten Fonds umzuwandeln. 


Für wen eignet sich diese Art der Anlage?

Aufgrund des beschleunigten Lancierungsprozesses eignet sich ein L-QIF für jegliche Art von Anlagen mit Bezug zur Schweiz. Insbesondere die Möglichkeit, den L-QIF später in eine regulierte kollektive Kapitalanlage umzuwandeln, macht ihn zum idealen Instrument für einen "Probelauf". Sobald sich der L-QIF bewährt hat, kann er bei Bedarf in eine vollständig regulierte kollektive Kapitalanlage umge­wandelt werden.


Was ist steuerlich zu beachten?

Ein L-QIF wird steuerlich den übrigen schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen gleichgestellt. Er ist somit steuerlich transparent. Das bedeutet, dass der Fonds selbst keiner Besteuerung unterliegt, sondern Erträge und Vermögen den Anlegern anteilsmässig zugerechnet wer­den.

Damit fällt die Verrechnungssteuer direkt auf den Lei­stungen (z.B. Dividenden) der Beteiligungsgesellschaften an den Fonds an. Den Anlegern in der Schweiz wird die Verrechnungssteuer rückerstattet, wenn sie Kapital und Ertrag in der Steuerklärung deklarieren.



Fazit

Die Einführung des L-QIF stellt vor allem aufgrund der verkürzten Time-to-Market für neue Anlageideen und wegen seiner hohen Flexibilität eine gute Alternative dar. Hinsichtlich der Verrechnungssteuer besteht aber Nach­besserungsbedarf. Der L-QIF ist zwar ein innovativer Schritt, eine Revolution der Schweizer Fondslandschaft dürfte aber nicht zu erwarten sein.